Leistungen

Zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger gehören alle Themen der Hörgeräteakustik, dabei arbeite ich sowohl regional als auch bundesweit. Unser Ziel ist es Gutachten zu erstellen, welche die Fragen des Auftraggebers vollumfänglich und auf dem höchsten Niveau beantworten.

Gutachten

Ich fertige Gutachten für verschiedene Zwecke an. Dabei wird immer Ihr individuelles Anliegen in den Fokus gestellt. Lösungen können so effizient und fachlich fundiert erarbeitet werden. Für eine genauere Information zu den verschiedenen Gutachten kontaktieren Sie mich bitte.

Gutachten werden beispielsweise angerfertigt für:

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Beweisgutachten
  • Schadensbewertungen
  • Versicherungsgutachten

Honorar

Gerichtsgutachten:

Die Kosten für ein gerichtliches Gutachten unterliegen dem JVEG. Ein gerichtliches Gutachten wird auf Anordnung durch ein Gericht angefertigt. Hier wird Umfang und Beweisfrage durch das zuständige Gericht festgelegt.

Privatgutachten:

Umfang und Aufwand des Gutachten werden von dem Auftraggeber mit dem Sachverständigen vereinbart. Privat beauftragte Gutachten unterliegen anderen Vorschriften. Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber getragen. Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.